14.06.2022

Grundsteuerreform

im Rahmen der Grundsteuerreform sind alle Grundstücke durch die Finanzämter neu zu bewerten.



Hierfür stellen die Finanzämter ab 1.7.2022 die neuen Werte fest, ermitteln die Grundsteuermessbeträge und stellen diese den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Erst aufgrund dieser ermittelten Daten werden die Städte und Gemeinden zum 1.1.2025 die neuen Grundsteuerbeträge berechnen.

 

Zur Abgabe verpflichtet ist der Eigentümer des Grundstücks. Die Grundsteuererklärung muss er im Zeitraum vom 1.7. 2022 bis 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt auf elektronischem Weg per ELSTER einreichen.

 

Im Mai und Juni 2022 erhält jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen ein Informationsschreiben, in dem kompakt die wichtigsten Informationen vorgestellt werden.

Rechtzeitig vor Erklärungsabgabe steht darüber hinaus ein Grundsteuer-Viewer unter grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ zur Verfügung. Über diesen können Eigentümer ebenfalls die Angaben zu ihrem Grund und Boden kostenlos abrufen.

 

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte hierzu der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen:

 

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-2022-geht-s-los-209732.html