Pressemitteilung Nr. 5 vom 14.04.2014

Ladenöffnungszeiten am Karfreitag

 

Der Karfreitag ist einer der höchsten christlichen Feiertage und gehört zu den sogenannten "stillen Feiertagen". An diesem Tag bleiben die Geschäfte auch in Kur- und Erholungsorten, für die das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten erweiterte Öffnungszeiten zulässt, grundsätzlich geschlossen. Einzig Apotheken und Tankstellen dürfen geöffnet sein, und zwar den ganzen Tag über.

 

Zudem dürfen für die Dauer von maximal drei Stunden Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf (Bäckerei- und Konditorwaren, Zeitungen, Tabakwaren, Schnitt- und Topfblumen, Toiletten- und Hygieneartikel, Andenken, Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen) ausgerichtet sind, außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten, also bis 10:00 Uhr, zwischen 12:00 und 15:00 Uhr und nach 17:00 Uhr, öffnen.

 

Weitere Ausnahmen vom Öffnungsverbot sind nicht zulässig. Hierauf weisen die Stadt Norderney und der Einzelhandelsverband ausdrücklich hin. Die Stadt Norderney wird die Einhaltung des Öffnungsverbotes überwachen. Verstöße gegen dieses Verbot können mit einer Geldbuße bis zur  Höhe von 15.000 Euro geahndet werden.