Nutzung von Eigentumszweitwohnungen auf Norderney während der Weihnachtszeit

im Rahmen der geltenden COVID 19-Beschränkungen

Die Anzahl der bundesweiten Covid-19-Infektionen hat derartige Ausmaße angenommen, dass tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten erforderlich sind. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, auf private Reisen auch im Inland sowie auf Besuche von Freunden und Verwandten zu verzichten.

 

Aus diesem Grunde sollte jeder mit besonnenem und rücksichtsvollem Verhalten dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen.

 

Nach bereits erfolgter Streichung des touristischen Angebots wird das öffentliche Leben auf Norderney ab Mittwoch, dem 16.12.2020, durch die weitestgehende Schließung des Einzelhandels drastisch eingeschränkt.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir, derzeit Abstand von einer Reise nach Norderney zu nehmen.

 

Ferner weisen wir die Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl eine entgeltliche als auch eine unentgeltliche Überlassung von Zweitwohnungen an Dritte verboten ist.