12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney

Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Stadt Norderney



Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney beschlossen. Der Geltungsbereich ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich:

 

12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 04 „Innenstadt Nord-Ost“

 

Aufgrund der Änderung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Innenstadt Nord-Ost“ ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 nicht mehr möglich. Der Flächennutzungsplan muss in einem eigenständigen Änderungsverfahren („Parallelverfahren“ gem. § 8 (3) BauGB) angepasst werden. Ziel der Planung des B-Planes Nr. 4 „Innenstadt Nord-Ost“ ist u.a. die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen.

 

26548 Norderney, den 04.12.2018

 

Der Bürgermeister

Ulrichs