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Straßenreinigungsgebühren

Die Stadt führt die Reinigung für bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze durch. Hierfür wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben, die alle diejenigen Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen liegen, leisten müssen.



Gebührenpflichtige sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen liegen. Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Straßenfrontlänge des Grundstücks. Auch sog. Hinterlieger, welche nicht direkt an de Straße liegen durch diese aber erschlossen sind (z.B. durch eine Hofeinfahrt über das Vordergrundstück), werden zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen.
 
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Norderney.


rechtliche Grundlagen


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