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Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallbeseitigungsgebühren setzen sich aus einer jährlichen Grundgebühr sowie aus den Leerungsgebühren für die im Landkreis Aurich zugelassenen Rest- und Bioabfallbehälter zusammen.
Bei den Leerungsgebühren werden jährlich pro Benutzungseinheit (Wohnung, Ferienwohnung, Gewerbebetrieb etc.) folgende Mindest-/Pflichtentleerungen berechnet:
Bei Anschluss über eine
120l Bioabfalltonne 4 Entleerungen
240l Bioabfalltonne 2 Entleerungen
120l Restabfalltonne 2 Entleerungen
240l Restabfalltonne 1 Entleerung
Nehmen Sie mehr als die Mindestentleerungen in Anspruch, werden diese ebenfalls berechnet.
Für das Jahr 2023 beträgt die
Grundgebühr 80,00 €
Entleerung eines 120l-Abfallbehälters 5,95 €
Entleerung eines 240l-Abfallbehälters 11,90 €
Nach wie vor ist es möglich, für den zusätzlichen Bedarf 50l-Bio- und auch Restabfallsäcke zu erwerben (Gebühr z.Zt.: 2,50 €). Diese müssen jedoch selber zur Müllumschlagstation angeliefert werden und ersetzen nicht den Anschluss über feste Müllbehälter.
Papiertüten verschiedener Größen für zusätzlichen Bioabfall oder zum Vorsammeln sind direkt an der Müllumschlagstation zu erwerben.
Bei weiteren Fragen und bei Problemen wenden Sie sich entweder an den
Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Aurich
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich
Tel.: 04941-167070
oder an die
Stadt Norderney –Frau Hensel-
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Tel.: 04932-920243