Bebauungsplan Nr. 4 „Innenstadt Nord-Ost“, Verfahren zur Neuaufstellung

Öffentliche Bekanntmachung



Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 23.01.2019 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Innenstadt Nord-Ost“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Zeichnungen abgegeben werden können. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 04 „Innenstadt Nord-Ost“, Neuaufstellung

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

 

04. Februar bis einschließlich 22. Februar 2019

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney

(www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass nachfolgend genannte wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen und dass die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, die ebenfalls mit ausgelegt werden:

 

  1. Begründung einschließlich Umweltbericht:
    Die Untersuchung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter (Stand Januar 2019) kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der innerstädtischen Lage und der bereits vorhandenen Bebauung unter Berücksichtigung von Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen keinerlei negative Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter durch das Planvorhaben entstehen. Es sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vermeidungsgrundsätze des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Realisierung der Planung zu beachten. Der Umweltbericht enthält Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Fläche sowie Wasser. Auf die innerhalb des Plangebietes befindlichen Baudenkmäler wird hingewiesen.
     
  2. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
  • Stellungnahmen des Landkreises Aurich
  • Themen: Baudenkmalpflege, Schutzwürdige Böden & Bodenschutz, Artenschutz
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie
  • Thema: Wasserrecht
  • Stellungnahmen der Ostfriesischen Landschaft
  • Thema: Bodendenkmalpflege
  • Stellungnahmen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
  • Thema: Deichrecht
     
  1. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern:
  • Themen: Auswirkungen auf das Kleinklima

 

 

26548 Norderney, den 23.01.2019

 

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister 

 

Ulrichs