Flächennutzungsplan der Stadt Norderney, Verfahren zur 12. Änderung (Bereich Bebauungsplan Nr. 4 „Innenstadt Nord-Ost“)

Öffentliche Bekanntmachung



Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 23.01.2019 den o.g. Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich 12. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Norderney

 

Der Entwurf des o.a. Bauleitplans wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

 

04. Februar bis einschließlich 08. März 2019

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney(www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass nachfolgend genannte wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen und dass die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, die ebenfalls mit ausgelegt werden:

 

  1. Begründung einschließlich Umweltbericht:
    Die Untersuchung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter (Stand Januar 2019) kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der innerstädtischen Lage und der bereits vorhandenen Bebauung unter Berücksichtigung von Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen keinerlei negative Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter durch das Planvorhaben entstehen. Es sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vermeidungsgrundsätze des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Realisierung der Planung zu beachten. Der Umweltbericht enthält Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Fläche sowie Wasser. Auf die innerhalb des Plangebietes befindlichen Baudenkmäler wird hingewiesen.
     
  2. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
  • Stellungnahme des Landkreises Aurich
    Themen: Schutzwürdige Böden & Bodenschutz, Artenschutz
  • Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft
    Thema: Bodendenkmalpflege
  • Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
    Thema: Deichrecht

 

26548 Norderney, den 23.01.2019

 

Der Bürgermeister

Ulrichs