Bekanntmachung


Bürgerbefragung "Golfplatzerweiterung"



 

Bekanntmachung
zur Bürgerbefragung zum Thema „Golfplatzerweiterung“


  1. In der Zeit vom 26. September bis zum 14. Oktober 2011 findet während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Stadt Norderney eine Bürgerbefragung zum Thema Golfplatzerweiterung“ statt.

  2. Gegenstand der Bürgerbefragung ist die Frage:

    Soll der Golfplatz auf Norderney zu einem 18-Loch-Golfplatz auf der Grundlage der aktuellen Planungsunterlagen vom 23. August 2011erweitert werden?

    O Ja                         O Nein

    Eine Informationsschrift wird im Rathaus und auf der städtischen Internetseite bereitgehalten.

  3. Zur Teilnahme an der Bürgerbefragung ist berechtigt, wer am letzten Tag des Befragungszeitraums (14. Oktober 2011) im Gebiet der Stadt Norderney kommunalwahlberechtigt ist. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis zum 21. September 2011 eine schriftliche Benachrichtigung zu Zeitpunkt und Ort der Bürgerbefragung.

  4. Die Stadt Norderney führt ein Verzeichnis der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, das in der Zeit vom 22. bis zum 28. September 2011 im Bürgerbüro der Stadt Norderney, Raum E03, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden kann. Das Verzeichnis wird in automatisierter Form geführt.

    Ein Antrag auf Berichtigung ist spätestens bis zum Ende der Einsichtnahmefrist
    (Mittwoch, 28. September 2011, 12:30 Uhr) bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu stellen.

  5. Die Befragung findet im Rathaus statt. Der amtliche Stimmzettel kann von allen Abstimmungsberechtigten im Bürgerbüro der Stadt Norderney mit Beginn der Befragung während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich ausgefüllt und abgegeben werden. Auf Verlangen ist die Identität durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen.

  6. Jede abstimmungsberechtigte Person hat nur eine Stimme. Die Antwort erfolgt auf dem von der Stadt Norderney herausgegebenen amtlichen Stimmzettel durch ankreuzen der mit „Ja“ oder „Nein“ bezeichneten Felder.

 

  1. Eine Stimmabgabe per Brief ist möglich. Eine abstimmungsberechtigte Person, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein, dem ein Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag und Abstimmungsumschlag beigefügt sind. Ein entsprechender Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte.

    Ein Abstimmungsschein kann bis zum zweiten Tag vor dem Ende des Befragungszeitraums (12.10.2011), 12:30 Uhr, beantragt werden. Abstimmungsberechtigte mit Abstimmungsschein können nur per Brief abstimmen.

    Die Abstimmung erfolgt durch Ausfüllen (Ankreuzen) des übersandten Stimmzettels, der anschließend in den Stimmzettelumschlag zu verpacken ist. Der verschlossene Stimmzettelumschlag ist zusammen mit dem unterschriebenen Abstimmungsschein im Abstimmungsumschlag so rechtzeitig an die Abstimmungsleitung zu senden, dass er dort spätestens am letzten Tag des Befragungszeitraums, 12:30 Uhr, eingeht.

Die Auszählung beginnt am 14. Oktober 2011 um 14:00 Uhr im Weißen Saal des Conversationshauses, Am Kurplatz 1, 26548 Norderney. Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich.

Das Informationsblatt zur Golfplatzerweiterung finden sie hier als Pdf-Datei

26548 Norderney, den 16. September 2011

Stadt Norderney
Der Bürgermeister

Ulrichs