Ladenöffnungszeiten

Pressemitteilung Nr. 8 vom 08. April 2009

Ladenöffnungszeiten an Karfreitag


Mit dem im Jahre 2007 in Kraft getretenen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten sind in Niedersachsen die allgemein zulässigen Verkaufszeiten weitestgehend freigegeben worden. In diesem Zusammenhang wurde jedoch der Grundsatz, dass an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen Geschäfte geschlossen bleiben müssen, bestehen gelassen. Zwar hat der Landesgesetzgeber gerade für Kur-, Erholungs- und Ausflugsorte die möglichen Öffnungszeiten auch für diese Tage beträchtlich erweitert, aber eben nicht gänzlich freigegeben. Insbesondere gilt dieses für den anstehenden Karfreitag.
Die Stadt Norderney weist deshalb auf die Einhaltung der Ladenöffnungszeiten hin. Am Karfreitag dürfen für die Dauer von täglich drei Stunden, die außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen sollen, nur Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichen Kleinbedarf (§ 2 Abs. 2) ausgerichtet sind, geöffnet werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 a NLöffVZG).