Virtuelles Rathaus > Aufgaben
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb der Stadt Norderney umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen ummelden. Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch die Wohnungsinhaber zu melden. Bei Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Besonderheiten
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie dazu verpflichtet, stets Ihre aktuelle Adresse in Ihren Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in Norden gebührenpflichtig vor.
benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis/-pass
- Wohnungsgeberbestätigung
rechtliche Grundlagen
- Bundesmeldegesetz
Gebühren
keine