Virtuelles Rathaus > Aufgaben

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Da die Kosten für diese Untersuchung nicht von den Krankenkassen getragen werden, erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein, den der Arzt zur Kostenübernahme bei dem Versorgungsamt einreicht.

Besonderheiten

Es sind mehrere Untersuchungen möglich:

Erstuntersuchungen - vor Eintritt ins Berufsleben
Erste Nachuntersuchung - vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres
Es können weitere Untersuchungen vom Arzt angeordnet werden, für die Sie ebenfalls einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten können. Der Untersuchungsberechtigungsschein ist besonders sorgfältig aufzubewahren. Es wird ungültig, wenn sich der Jugendliche nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres der ärztlichen Untersuchung unterzieht.

rechtliche Grundlagen

  •  Jugendarbeitsschutzgesetz

Gebühren

  • keine

Ansprechpartner: