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Untersuchungsberechtigungsschein
Besonderheiten
Es sind mehrere Untersuchungen möglich:
Erstuntersuchungen - vor Eintritt ins Berufsleben
Erste Nachuntersuchung - vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres
Es können weitere Untersuchungen vom Arzt angeordnet werden, für die Sie ebenfalls einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten können. Der Untersuchungsberechtigungsschein ist besonders sorgfältig aufzubewahren. Es wird ungültig, wenn sich der Jugendliche nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres der ärztlichen Untersuchung unterzieht.
Erstuntersuchungen - vor Eintritt ins Berufsleben
Erste Nachuntersuchung - vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres
Es können weitere Untersuchungen vom Arzt angeordnet werden, für die Sie ebenfalls einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten können. Der Untersuchungsberechtigungsschein ist besonders sorgfältig aufzubewahren. Es wird ungültig, wenn sich der Jugendliche nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres der ärztlichen Untersuchung unterzieht.
rechtliche Grundlagen
- Jugendarbeitsschutzgesetz
Gebühren
- keine