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Auskunftssperre
Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie die Auskunftssperre in schriftlicher Form mit ausführlicher Begründung beantragen.
Sie haben die Möglichkeit, Auskunftsersuchen und Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen, und zwar bei
- Auskünften an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Auskünften an Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, aber Familienangehörige angehören.
- Auskünften zu Alters- und Ehejubiläen.