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Fundsachen

Allgemeines


Fundsachen können Sie im Bürgerbüro - Erdgeschoß Zi. E02 - der Stadt Norderney abgeben. Wenn es sich um größere, sperrige Gegenstände handelt, reicht es auch, wenn Sie uns telefonisch informieren. Die Technischen Dienste der Stadt Norderney (TDN) werden den Gegenstand gegen Auslagenersatz bei Ihnen abholen. Sie erhalten dann eine Quittung über die Fundsache.
 

Fundfahrräder können Sie

    montags bis freitags,        von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

    donnerstags zusätzlich     von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
beim Bauhof der Technischen Dienste der Stadt Norderney, Gorch-Fock-Weg 7, abgegeben.
Dort kann auch nach vermissten Fahrrädern gefragt werden (Tel. 04932/990270).

Fundgegenstände, wie z. B. Fahrräder, können vom Finder auch zu Hause aufbewahrt werden, nachdem sie beim Bürgerbüro/TDN gemeldet worden sind und der Finder nach sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache übernehmen möchte. Es entfällt die Verwaltungsgebühr.

Für Gegenstände unter 5,00 € Wert wird keine Verwaltungsgebühr und kein Finderlohn erhoben.



Aufbewahrungsfristen:

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, können Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist den Gegenstand gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr abholen.

Der vom Verlierer zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 % des Schätzwertes. Bei einem Wert bis 500 €, darüber hinaus 3 % vom Mehrwert (Finderlohn).

Gegenstände, die weder vom Finder noch vom Verlierer abgeholt werden, gehen in die Versteigerung.
Die Versteigerung findet einmal jährlich statt.



rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner: