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Schulgesundheitspflege
Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege verpflichtet. Die Durchführung der ärztlichen Aufgaben der Schulgesundheitspflege obliegt den Gesundheitsämtern.
Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in der Schule sind die Schulträger sowie die Schulleitungen.
Grundschule Norderney
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