Virtuelles Rathaus > Aufgaben

Schulkindergarten

An der Grundschule Norderney gibt es die Möglichkeit einen Schulkindergarten zu besuchen.

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Sonderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.

Schulkindergärten können bei Grundschulen und bei Sonderschulen eingerichtet werden. Sie haben die Aufgabe, die Kinder durch besondere pädagogische Maßnahmen individuell bis zur Schulreife zu fördern. Die Auswahl für den Schulkindergarten wird in der Regel zu dem Zeitpunkt getroffen, in dem auch über die Zurückstellung vom Schulbesuch entschieden wird, also entweder bei der Schulaufnahme oder bis spätestens zum 01. Dezember.

Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Grundschule Norderney
Jann-Berghaus-Straße 56
26548 Norderney
Telefon 04932/2419


Ansprechpartner: