Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Norderney

Bebauungsplan Nr. 12 „Am Fischerhafen/Deichstraße“, Verfahren zur Neuaufstellung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 beschlossen, den o.g. Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Fischerha-fen/Deichstraße“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbe-reich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 12 „Am Fischerhafen/Deichstraße“, Neuaufstellung

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom


13. Mai bis einschließlich 14. Juni 2019


im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Ausle-gungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.


Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes
(https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.


Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

 


26548 Norderney, den 29.04.2019


Stadt Norderney
Der Bürgermeister
-Ulrichs-