Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 47 B „Hinterer Hafenbereich“, Verfahren zur 2. Änderung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs der Stadt Norderney: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 21.11.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 B „Hinterer Hafenbereich“ beschlossen. Mit dem Änderungsverfahren wird das städtebauliche Ziel verfolgt, einen Teil des hinteren Hafenbereiches ausnahmsweise auch für andere Gewerbebetriebe als die heute ausschließlich zulässigen hafenaffinen Nutzungen zu öffnen.



 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 31.03.2021 beschlossen, den o.g. Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 B „Hinterer Hafenbereich“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

Montag, den 12. April 2020 bis einschließlich Freitag, den 21. Mai 2021

 

im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Bestimmungen ist das Bauamt derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Am Verfahren interessierte Bürger sind im Sinne der Vermeidung von unnötigen Kontakten gebeten, zur Einsichtnahme vornehmlich die digitalen Angebote wahrzunehmen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

26548 Norderney, den 31.03.2021

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

-Ulrichs-