Versteigerung von Fundsachen

Bekanntmachung

 

Am Mittwoch, dem 27.08.2014, wird auf dem Kurplatz ab 15.00 Uhr eine

 

öffentliche Versteigerung von Fundsachen

 

durchgeführt.

 

Die Versteigerung erfolgt meistbietend gegen Barzahlung. Die Fundgegenstände können

30 Minuten vor Versteigerungsbeginn besichtigt werden.

 

Gem. § 980 Abs. 1 BGB i.V.m. § 25 Nds. AGBGB werden hiermit etwaige Empfangs-berechtigte aufgefordert, ihre Rechte an den Fundgegenständen bis zum 15.08.2014 im Fundbüro der Stadt Norderney geltend zu machen. Versteigert werden lediglich Gegenstände, die in das Eigentum der Stadt Norderney übergegangen sind.

 

 

26548 Norderney, 30.07.2014

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

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