Umstellung des bekannten Lastschriftverfahrens auf das neue SEPA-Basislastschriftverfahren

 

Das einheitliche europäische Zahlungssystem SEPA tritt endgültig zum 01.08.2014 in Kraft. Fortan werden einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, für Überweisungen und Lastschriften, gelten.

Die größte Neuerung ist hierbei der Wegfall der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl. Zukünftig werden nur noch IBAN und BIC eine Rolle spielen. Die IBAN und BIC erfahren Sie aus Ihrem Kontoauszug oder bei Ihrem Kreditinstitut.

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von Lastschriften erfolgte bislang auf Basis der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung. Für SEPA-Lastschriften sind dies SEPA-Mandate. Die Neuerung beim SEPA-Mandat: Es beinhaltetet den Auftrag an die eigene Bank die gezogenen Lastschriften einzulösen.
 

Das SEPA-Mandat ist ein Formular mit gesetzlich festgelegten Textbausteinen. Folglich ist nur dieses für SEPA-Basislastschrifteinzüge zu verwenden. Andere Mitteilungen über Lastschrifteinzüge (mündlich oder schriftlich formlos) werden nicht akzeptiert und umgesetzt!
Das Formular kann auf der Internetseite www.stadt-norderney.de } Bürgerservice } Formulare, heruntergeladen werden.


Das wichtigste bei der Neuerteilung ist, dass das SEPA-Mandat, im Original der Stadt Norderney vorliegen muss. Die Erteilung per Fax oder per E-Mail ist unzulässig.

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs wird zukünftig einige Tage vor Fälligkeit von SEPA-Lastschriften eine Vorabinformation über den Betrag und Fälligkeit des SEPA-Lastschrifteinzugs versandt werden, sofern sich dies nicht bereits aus zur Verfügung gestellten Unterlagen/ Informationen ergibt.


Weitere Informationen zum Thema SEPA finden Sie unter www.sepadeutschland.de oder bei Ihrem Kreditinstitut.