06.04.2021

Bekanntmachung über einen Sitzübergang im Rat der Stadt Norderney

Gemäß § 44 Absatz 6 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. 244), und des § 77 Absatz 1 Satz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255), sowie § 78 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 77 Absatz 1 Satz 3 NKWO gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

 

Herr Klaus-Rüdiger Aldegarmann hat seinen bei der Wahl des Rates der Stadt Norderney am 11. September 2016 für die Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) über die Listenwahl erzielten Sitz mit einer am 15. Februar 2021 eingegangenen Erklärung zurückgegeben. Sein Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem er gewählt worden ist.

 

Ich habe festgestellt:

 

1. Für einen im Bereich der Listenwahl gewählten Vertreter rückt die vom Wahlausschuss festgestellte Ersatzperson in der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge nach. Das war laut Feststellung des Gemeindewahlausschuss vom 14.09.2016 Herr Bernd Flessner.

 

Herr Bernd Flessner lehnte die Annahme des Sitzes ab. Aus diesem Grunde scheidet Herr Bernd Flessner als Ersatzperson für die Wahlperiode aus.

 

2. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Bernd Flessner als Ersatzperson rückt Herr Joost Loth, Südwesthörn 19, 26548 Norderney, als nächste Ersatzperson nach. Somit geht der Sitz gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 Abs. 3 NKWG auf ihn über.

 

26548 Norderney, den 31. März 2021                                         

 

Stadt Norderney

Der Gemeindewahlleiter

 

(Ulrichs)