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Pressemitteilung Nr. 5 vom 10.05.2016

Der Gemeindewahlausschuss hat die wichtigsten das Wahlverfahren betreffenden Beschlüsse zu fassen und Entscheidungen zu fällen. Insbesondere für die Zulassung der eingereichten Wahlvor-schläge sowie für die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet ist er zuständig. Er entscheidet auch über nicht begründete Anträge auf Berichtigung des Wahlverzeichnisses und über Beschwerden gegen die Versagung eines Wahlscheins. Der Wahlausschuss besteht bis zur Bildung eines neuen Wahlausschusses vor der nächsten Hauptwahl fort. Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten 16,00 Euro je Sitzung als Aufwandsersatz.

Der Gemeindewahlausschuss vertritt bei der Durchführung der Wahl die wahlberechtigte Bevölkerung. Er besteht aus dem Gemeindewahlleiter und sechs weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Die ehren-amtlichen Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Stellvertretern werden vom Gemeindewahlleiter aus der wahlberechtigten Einwohnerschaft der Gemeinde grundsätzlich auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berufen. Leider führten deren Bemühungen nicht zur Besetzung aller Plätze.

 

Haben Sie Interesse, Mitglied des hiesigen Gemeindewahlausschusses zu werden, dann melden Sie sich bitte bis zum 30. Mai 2016 bei der Wahlleitung der Stadt Norderney, Am Kurplatz 3.


Feststehende Sitzungen:
1. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (zwischen dem 26. Juli und 3. August 2016) und
2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (zwischen dem 12. und 14. September 2016).