Umbenennung von Straßenabschnitten der Straße „Am Westrand“ zwischen der Viktoriastraße und der Strandpromenade

Allgemeinverfügung



Der Rat der Stadt Norderney hat gemäß § 58 Abs. 2 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2019 beschlossen, dass die Straßenabschnitte der Straße „Am Weststrand“ zwischen der Viktoriastraße und der Strandpromenade in „Poppe-Folkerts-Weg“ umbenannt werden sollen.

 

Die Umbenennung dieser Straßenabschnitte in „Poppe-Folkerts-Weg“ wird hiermit verfügt. Die Veränderung ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt schwarz umrandet dargestellt.

 

An den betroffenen Straßeneinmündungen werden Schilder mit dem neuen Namen angebracht. Die bestehenden Straßenschilder in diesem Bereich werden nach einem halben Jahr entfernt.

 

Mit der Umbenennung des Straßenabschnittes ist die Zuteilung neuer Hausnummern verbunden. Die betroffenen Grundstückseigentümer/innen werden jeweils schriftlich in Kenntnis gesetzt.

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.

 

 

26548 Norderney, den 09.01.2020

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

Ulrichs