Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 11. und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nor-derney am 11.03.2020, 18 Uhr, Weißer Saal (Conversationshaus)

Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Norderney

11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Kapgärten, Ruppertsburger Wäldchen bis zum Wohnquartier „Am Fischerhafen“

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hatte bereits am 28.03.2018 den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Kapgärten gefasst. Der Geltungsbereich wurde im weiteren Verlauf mit Beschluss des Verwaltungsausschusses am 05.09.2018 um den Bereich des Ruppertsburger Wäldchens zwischen Bürgermeister-Willi-Lührs-Straße und Birkenweg erweitert. Für diesen Geltungsbereich wurde ein Planentwurf ausgearbeitet sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

Im Zuge der politischen Beratung zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen wurde der Geltungsbereich der 11. Änderung erneut angepasst: So wurden die Bereiche der Kapdüne, des Kap-Spielplatzes, dem Kleingarten „Gaswerkgelände“, der Waldbereich östlich des Birkenweges und das Wohnquartier Am Fischerhafen und Deichstraße mit in den Änderungsbereich aufgenommen.

 

Planungsziel ist es, die fehlerhafte Darstellung einer Baufläche für den Bereich der Kapgärten zu korrigieren sowie die sich nahtlos anschließenden sensiblen Dünen-Bereiche, den weiterführenden Gehölzbestand südlich der Oderstraße, die Kleingartenstrukturen und vorhandenen Freiflächen planerisch zu sichern. Des Weiteren soll die Darstellung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) für den Bereich Deichstraße und Am Fischerhafen geändert werden.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat daher in seiner Sitzung am 22.01.2020 erneut die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney beschlossen. Der geänderte Geltungsbereich ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich:

 

13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Innenstadt

 

Der Verwaltungsausschuss hatte am 05.09.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Aufgrund der Neuaufstellungen der Bebauungspläne im Innenstadtbereich ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Änderung mittels eines eigenständigen Änderungsverfahrens durchzuführen. Ziel der Planung der B-Pläne Nr. 1‑3 (jeweils Teil A und B) ist u.a. die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Der Geltungsbereich ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich:

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur Bürgerbeteiligung zu den beiden o.g. Bauleitplanverfahren ein:

 

Termin:                          11. März 2020, 18:00 Uhr

Ort:                                 Conversationshaus, Weißer Saal (Am Kurplatz 1)

 

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen.

 

26548 Norderney, den 26.02.2020

 

Der Bürgermeister

      - Ulrichs –