Ausnahmeregelung zum Baulärmstopp

Bekanntmachung



Die Stadt Norderney hat durch Allgemeinverfügung vom 16.04.2020 die folgende Ausnahmegenehmigung erteilt:

 

  1. In der Zeit vom 15.05. bis zum 12.06.2020 ist werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr die Ausübung lärmintensiver Bau- und Baunebenarbeiten sowie die An- bzw. Abfuhr von Baumaterialien, Bauschutt, Aushub u. ä. erlaubt.
  2. In der Zeit vom 15.05. bis zum 12.06.2020 sind Baukräne und Baugroßmaschinen auf Baustellen erlaubt.
  3. Diese Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

 

Der Text der Allgemeinverfügung kann in der unten stehenden Pdf-Datei aufgerufen oder dem Aushang im Rathaus, Am Kurplatz 3, entnommen werden.

 

Norderney, den 22.04.2020

 

Der Bürgermeister

 

Ulrichs