Ausnahmeregelung zum Baulärmstopp
Die Stadt Norderney hat durch Allgemeinverfügung vom 16.04.2020 die folgende Ausnahmegenehmigung erteilt:
- In der Zeit vom 15.05. bis zum 12.06.2020 ist werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr die Ausübung lärmintensiver Bau- und Baunebenarbeiten sowie die An- bzw. Abfuhr von Baumaterialien, Bauschutt, Aushub u. ä. erlaubt.
- In der Zeit vom 15.05. bis zum 12.06.2020 sind Baukräne und Baugroßmaschinen auf Baustellen erlaubt.
- Diese Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
Der Text der Allgemeinverfügung kann in der unten stehenden Pdf-Datei aufgerufen oder dem Aushang im Rathaus, Am Kurplatz 3, entnommen werden.
Norderney, den 22.04.2020
Der Bürgermeister
Ulrichs