17.08.2022

Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney

Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB:
Bebauungsplan Nr. 4 C „Innenstadt Nord-Ost, Teil C“, Neuaufstellung



Öffentliche Bekanntmachung
 

Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:

 

Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB:

Bebauungsplan Nr. 4 C „Innenstadt Nord-Ost, Teil C“, Neuaufstellung

 

Im Normenkontrollverfahren zu dem Bebauungsplan Nr. 4 C „Innenstadt Nord Ost, Teil C“ (1 KN 62/20) stellte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 12.05.2022 dessen Unwirksamkeit fest. Ausschlaggebend hierfür war die Auffassung des Gerichtes, dass die Festsetzung von Ferienwohnungen als gewerbliche Beherbergungsbetriebe keine Ermächtigungsgrundlage habe.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat aufgrund dessen in seiner Sitzung am 10.08.2022 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur rückwirkenden Herstellung der Wirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 4 C „Innenstadt Nord Ost, Teil C“ beschlossen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in derselben Sitzung den geänderten Entwurf des o.g. Bebauungsplanes zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 C „Innenstadt Nord-Ost, Teil C“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

 

22. August bis einschließlich 23. September 2022

 

im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Bestimmungen ist das Bauamt derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Am Verfahren interessierte Bürger sind im Sinne der Vermeidung von unnötigen Kontakten gebeten, zur Einsichtnahme vornehmlich die digitalen Angebote wahrzunehmen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 4 C „Innenstadt Nord Ost - Teil C“, Neuaufstellung

 

Gem. § 3 (2) Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass nachfolgend genannte wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen und dass die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, die ebenfalls mit ausgelegt werden:

 

  1. Begründung einschließlich Umweltbericht:

Die Untersuchung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter (Stand August 2022) kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der innerstädtischen Lage und der bereits vorhandenen Bebauung unter Berücksichtigung von Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen keinerlei negative Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter durch das Planvorhaben entstehen. Es sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vermeidungsgrundsätze des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Realisierung der Planung zu beachten. Der Umweltbericht enthält Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Fläche sowie Wasser. Auf die innerhalb des Plangebietes befindlichen Baudenkmäler wird hingewiesen.

 

  1. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
  1. Stellungnahmen des Landkreises Aurich
  • Themen: Baudenkmalpflege, Schutzwürdige Böden & Bodenschutz, Artenschutz
  1. Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie
  • Thema: Wasserrecht
  1. Stellungnahmen der Ostfriesischen Landschaft
  • Thema: Bodendenkmalpflege
  1. Stellungnahmen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
    • Thema: Deichrecht

 

  1. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern:

Themen: Auswirkungen auf das Kleinklima

 

26548 Norderney, den 11.08.2022

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

     -Ulrichs-

 

 

Anlagen:

- Analyse + Standard Trauf- und Firsthöhe

- Planzeichnung

- Begründung

- Umweltbericht +Stellungnahmen Vorverfahren