Pressemitteilung Nr. 1 vom 04.01.2012

Einvernehmen bei Versagung der Zustimmung zur Golfplatzerweiterung



 
Der Rat der Stadt Norderney hatte am 19.10.2011 beschlossen, dass Einvernehmen zum Bauantrag des Golfclub Norderney e. V. zur Erweiterung des Golfplatzes zu versagen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat heute in Ausführung des Beschlusses die Begründung zur Versagung des Einvernehmens zustimmend zur Kenntnis genommen.
 
Inhaltlich werden zuvorderst rechtliche Bedenken gegenüber der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gem. § 35 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch geltend gemacht. Insbesondere werden öffentliche Belange beeinträchtigt, die einer Genehmigung entgegenstehen. So wird den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes widersprochen, der für die in Frage stehende Fläche ausdrücklich keine entsprechenden Festsetzungen enthält. Das im November 2010 durch den Rat der Stadt beschlossene Änderungsverfahren ist nicht zum Abschluss gebracht worden und hatte eine andere Flächenausweisung zum Gegenstand. Außerdem wird geltend gemacht, dass die Belange des Naturschutzes beeinträchtigt sind. Die naturschutzfachliche Unbedenklichkeit des Vorhabens ist nicht in jedem Punkt zweifelsfrei nachgewiesen.  Hierbei wird u. a. auch Bezug auf die Stellungnahme der Nationalparkverwaltung genommen. Letztlich ist die breite Ablehnung in der Bevölkerung, die sich aus der Bürgerbefragung ergeben hat und für die Entscheidung des Rates maßgeblich gewesen ist, als negatives öffentliches Interesse zu werten, so dass auch dadurch öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

Bei der Einvernehmensversagung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, so dass unmittelbare Rechtsmittel hiergegen nicht zulässig sind.