Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 VE „Gartenstadt“, Verfahren zur Neuaufstellung

Öffentliche Bekanntmachung



Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 22.08.2018 den o.g. Be-bauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 VE „Gartenstadt“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
 

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan VE Nr. 60 „Gartenstadt“

 

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom


10. September bis einschließlich 26. Oktober 2018


im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Ausle-gungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.


Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney
(www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes
(https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
 

 

Die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.


26548 Norderney, den 27.08.2018


Der Bürgermeister
- Ulrichs -

 

 

   - Verfahren zur Neuaufstellung

   - Planentwurf

   - Vorhabenpläne

   - Begründung