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Straßensondernutzung

Zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehören alle Straßen, Parkplätze, Gehwege und Fußgängerzonen auf Norderney. Diese sind ausschließlich dem Verwendungszweck „öffentlicher Verkehrsraum“ vorbehalten. Für bestimmte Anlässe ist es jedoch zulässig, diese öffentlichen Flächen vorübergehend anderweitig zu nutzen. Man spricht dann von „Sondernutzung“.


Beispiele hierfür sind (im Bereich Bürgerdienste):
  • das Aufstellen von Fahrradständern auf der Fahrbahn sowie auf Gehwegen,
  • das Aufstellen von mobilen Werbeträgern,
  • das Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten Verkaufsstände aller Art (z. B. Auslagen, Straßenhandel)
  • Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßenflächen aufgestellt werden usw.
Weitere Beispiele für die Straßensondernutzung/Baustellenanordnung gibt es zudem im Bauwesen:
  • die Inanspruchnahme bei Baumaßnahmen, wenn auf einer öffentlich gewidmeten Fläche Bautätigkeiten durchgeführt werden,
  • die Inanspruchnahme für Baubuden, Arbeitswagen, Gerüste, Baustofflagerung, Aufstellung von Baumaschinen und -geräten,

Hierzu muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Diesen finden Sie unter "Bauwesen" in unserem Formularservice.


Für Sondernutzungen aller Art benötigen Sie eine Erlaubnis der Stadt Norderney. Diese ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu beantragen.

Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
 


benötigte Unterlagen

  •  

    Antrag mit genauer Beschreibung der beabsichtigten Sondernutzung

    Lageplan


rechtliche Grundlagen

  • Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Ortsstraßen der Stadt Norderney
  • Niedersächsisches Straßengesetz

Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Art der Sondernutzung und der örtlichen Lage auf Norderney, für die die Sondernutzung betragt wird. Im Übrigen richtet sich die Gebühr nach der Dauer und der in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsfläche.

Ansprechpartner: