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Veranstaltungen planen

Wenn Sie auf Norderney eine Veranstaltung durchführen möchten, benötigen Sie je nach Art und Umfang regelmäßig eine Erlaubnis der Stadt Norderney. Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben wir im Folgenden die wesentlichen Punkte aufgelistet, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.


Zunächst sollten Sie im Antrag genau beschreiben, was für eine Art von Veranstaltung Sie durchführen möchten. Punkte wie Ort, Zeitpunkt, Art und Dauer sind von entscheidender Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung. 
Über andere wichtige Fragen entscheidet die Stadt Norderney im Rahmen der Antragsprüfung. Dazu gehören Fragen wie: 

 

  • Ausnahmen von der Lärmschutzverordnung
  • Auflagen zum Schutz der Nachbarn
  • verkehrsrechtliche Maßnahmen
  • Gaststättenanzeige
  • Ausnahmegenehmigung von der Saison-Verkehrssperre
  • Ausnahmen vom Nieders. Gesetz über die Feiertage
  • Feuerschutz
  • Sanitätsdienst
  • Baugenehmigung
  • Abnahmepflicht für fliegende Bauten u. v. m.
 
Die Erlaubnis ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen, damit die Stadt Norderney die Möglichkeit hat, alle für eine Erteilung einer Erlaubnis notwendigen Voraussetzungen zu prüfen.
 


Besonderheiten

Bedenken Sie bitte auch, dass nicht überall auf Norderney Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Große Bereiche des Strandes und der Dünenlandschaft gehören zum geschützten Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und scheiden für jegliche Art von Veranstaltung aus.
 
Für evtl. benötigte Baugenehmigungen oder die Abnahme fliegender Bauten ist der Landkreis Aurich, Bauaufsicht, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, zuständig.

Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Art und Dauer der Veranstaltung sowie den ggf. erforderlichen Ausnahmegenehmigungen.

Ansprechpartner: