1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 43 „Nördliche Gartenstraße“

Einleitung eines Änderungsverfahrens sowie öffentliche Auslegung vom 07.01.2019 bis zum 08.02.2019



Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Norderney

 

Einleitung eines Änderungsverfahrens sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 43 „Nördliche Gartenstraße“

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Nördliche Gartenstraße“ gebilligt und beschlossen. Zudem hat der Verwaltungsausschuss in derselben Sitzung beschlossen, den Entwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Nördliche Gartenstraße“ nebst Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 43 „Nördliche Gartenstraße“

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 43 „Nördliche Gartenstraße“ aus dem Jahre 1985 wurde aufgrund der touristischen Entwicklung im Stadtgebiet erlassen. Mit der Ergänzung der textlichen Festsetzungen wird der Zulässigkeitskatalog zu den Sondergebieten 1-3 „Kur-, Heil- und Erholungszwecke“ an die Ziele der städtebaulichen Entwicklung angepasst.

 

Der Entwurf der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 wird mit der Begründung in der Zeit vom

 

07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney (Conversationshaus), Am Kurplatz 1, 26548 Norderney, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

 

26548 Norderney, den 13.12.2018

 

Stadt Norderney

Der Bürgermeister

(Ulrichs)