Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.04.2023 beschlossen, den o.g. Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „An der Mühle“ gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung findet mit verkürzter Frist statt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 61 „An der Mühle“, Neuaufstellung
Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Zeit vom
Montag, den 02. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, den 19. Mai 2023
im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
26548 Norderney, den 12.04.2023
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
-Ulrichs-
- Bebauungsplan Nr. 61 Begründung
- Bebauungsplan Nr. 61 Planzeichnung