19.01.2023

Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Pressemitteilung

Zum Ende des Jahres 2023 läuft die Amtszeit der gegenwärtig amtierenden Schöffen aus, so dass für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Neuwahlen stattfinden. Für den Bereich der Insel Norderney werden vier Personen gesucht, die am Amtsgericht Norden und am Landgericht Aurich als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Rat der Stadt Norderney schlägt die Kandidaten in der ersten Jahreshälfte dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. In der zweiten Jahreshälfte werden aus diesen Vorschlägen die Schöffen gewählt. Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Norderney wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Darüber hinausgehende Voraussetzungen können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.

 

Wer Interesse hat, dieses Ehrenamt zu übernehmen, kann ab sofort ein Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste auf der Homepage der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) abrufen oder per E-Mail (juergen.visser@...) anfordern. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist bis zum 2. März 2023 bei der Stadt Norderney einzureichen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Vorschlagsliste besteht. Eine Aufnahme in die Vorschlagsliste hat nicht automatisch die Berufung in ein Schöffenamt zur Folge. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Norden bestimmt letztendlich, wer zum Schöffen berufen wird.