Einleitung von Abwässern

Pressemitteilung Nr. 3 vom 13.03.2017



Aus gegebenem Anlass veröffentlicht die Stadt die nachfolgende

Information zur Einleitung von Abwässern:

 

Die Mitarbeiter der städtischen Kläranlage und der Kanalkolonne mussten leider wiederholt feststellen, dass unser Abwassersystem durch die Einleitung unbehandelter Stoffe und Materialien erheblich belastet wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Stoffe NICHT über die Toilette oder das Waschbecken in unser Abwassersystem eingeleitet werden dürfen:

 

  • WC – Steine und Wasserkastenzusätze,
  • Medikamente,
  • Altöle, Farben und Lacke, Verdünner, Nagellackentferner,
  • Zigarettenkippen, Rasierklingen, Korken,
  • Speisereste,
  • Chlorhaltige Sanitärreiniger, saure WC – Reiniger, chemische Abflussreiniger,
  • Katzenstreu, Stoffreste, Flaschenverschlüsse,
  • Brat – und Frittierfette, Speiseöle,
  • Slipeinlagen, Binden, Tampons, Kondome, Windeln, Haare und Ohrenstäbchen, Kosmetiktücher,
  • Problemabfälle wie Säuren, Laugen, Holz – oder Pflanzenschutzmittel etc.

 

In den Regeneinlauf der Straßen dürfen NICHT eingeleitet werden:

 

  • verschmutztes Wasser,
  • Zigarettenkippen,
  • Farben, Lösungsmittel,
  • Zement und sonstige Stoffe.

 

Die Stadt Norderney macht darauf aufmerksam, dass in den Regeneinlauf der Straßen ausschließlich Regenwasser gelangen darf; dieses wird nicht in der Kläranlage behandelt, sondern direkt in das Wattenmeer abgeleitet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einleitung sämtlicher vorgenannter Stoffe verboten ist und Zuwiderhandlungen ein Umweltvergehen darstellen, welche mit Bußgeldern in erheblicher Höhe geahndet werden.

Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der städtischen Kläranlage unter der örtlichen Telefonnummer 3454 gern zur Verfügung.