Verfahren zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 VE „Gartenstadt“

Öffentliche Bekanntmachung



Öffentliche Bekanntmachung

 

BAULEITPLANUNG DER STADT NORDERNEY:

 

Verfahren zur Neuaufstellung des

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 VE „Gartenstadt“

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung vom 18.11.2015 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 VE „Gartenstadt“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Planes ist aus untenstehendem Lageplan erkenntlich.

 

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan VE Nr. 60 „Gartenstadt“

 

Auf der Brachfläche rückwärtig der Garten-, Feldhausen und Janusstraße, dem ehemaligen Gelände der Gärtnerei Namuth, soll in einem sog. „Einheimischenmodell“ Wohnraum für Norderneyer entstehen.

 

Über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Projektes geschaffen werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur Bürgerbeteiligung ein:

 

Termin:           Donnerstag, den 23.11.2017 ab 18:00 Uhr

Ort:                   Haus der Insel, Nordeingang – Studiokino, Am Kurtheater 2

 

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der Bürgerbeteiligung über das Projekt zu informieren und in offenem Dialog die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen.

 

 

26548 Norderney, den 01.11.2017

 

Der Bürgermeister

    - Ulrichs -