Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 die o.g. Bebauungsplanentwürfe zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 A „Marienstraße“ und zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 VE „Marienheim“ gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Geltungsbereiche sind aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 34 A „Marienstraße“, Neuaufstellung

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 VE „Marienheim“, Neuaufstellung
Die Entwürfe der o.a. Bebauungspläne werden mit Begründung in der Zeit vom
04. Juli bis einschließlich 05. August 2016
im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Aufstellung der Bebauungspläne erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
26548 Norderney, den 16.06.2016
Der Bürgermeister
Ulrichs