Pressemitteilung Nr. 11 vom 29.06.2011

10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Stellungnahme der Stadt Norderney zu den Äußerungen von Ratsmitglied Johannes Terfehr



In verschiedenen Presseberichten vom heutigen Tage unterstellt das RM Johannes Terfehr dem von der Stadt Norderney beauftragten Planungsbüro Befangenheit in der Vorbereitung der Abwägungsvorschläge und spricht in diesem Zusammenhang von Zynismus. Die Verwaltung der Stadt Norderney verwahrt sich gegen die Kritik, einer vermeintlich mangelnden Neutralität des Planungsbüros durch eine Beauftragung Vorschub zu leisten und merkt dazu Folgendes an:
 
Durch Ratsbeschluss vom 24.11.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes – als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit einer Golfplatzerweiterung – durchzuführen. Die Verwaltung hatte hierzu als Fachplaner – gerade auch für die Umweltbelange - das Büro Diekmann und Mosebach beauftragt. Die Beauftragung war nahe liegend, da das Büro als eines der wenigen in der Region über die notwendige Kompetenz verfügt und bereits durch vorbereitende Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit des Projekts Golfplatzerweiterung eingebunden war. Die Stadt Norderney ist alleiniger Auftraggeber. Der Planungsvertrag sieht keinerlei Mitspracherecht oder Einflussnahme Dritter vor.
 
Auf politischen Wunsch wurde mit dem Golfclub eine Kostenübernahmeregelung für die von der Stadt beauftragten Planungsleistungen getroffen. Diese Regelung betont explizit, dass die Planungshoheit der Stadt durch die Kostenübernahme nicht berührt wird und dass keine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens besteht.
Es geht also insgesamt nur um die Erstattung der Planungsaufwendungen der Stadt Norderney und ausdrücklich nicht um die Erfüllung einer vermeintlich zielorientierten Auftragnehmerleistung, frei nach dem Motto: „wer die Musik bezahlt, bestimmt auch, was gespielt wird“.
 
Nachdem nunmehr alle vorhergehenden Planungsschritte (Planentwurf, frühzeitige TÖB- und Bürgerbeteiligung, Auslegung) vom Büro Diekmann und Mosebach professionell und in enger Abstimmung mit der Stadt Norderney bearbeitet wurden, steht nun als formaler nächster Schritt die Vorbereitung der Abwägung an. Das Planungsbüro ist beauftragt – in Abstimmung mit der Stadt Norderney – die eingegangen Einwendungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden sachlich und fachlich zu prüfen und Abwägungsvorschläge zu erarbeiten. Würde sich in der Abwägung auf fachlicher Ebene herausstellen, dass bestimmte Belange – die so gewichtig sind, dass Sie die Planung verhindern könnten - nicht abzuwägen wären, würde dies so herausgearbeitet und es wäre festzustellen, dass das Verfahren an dieser Stelle beendet wäre. Sollten die Einwendungen in der Planung berücksichtigt werden können oder sind diese sachlich falsch oder nicht beachtlich, so würde dies als Abwägungsvorschlag in die politische Beratung eingebracht. Über die Inhalte und die sachliche Bewertung ist dann politisch zu beraten und zu beschließen. Den Ratsmitgliedern steht es frei, sich den Abwägungsvorschlägen anzuschließen oder die Zustimmung zu verweigern.
 
Im Weiteren wird der Landkreis im Zuge der Genehmigung der F-Plan-Änderung sowohl den Abwägungsvorgang als auch die Inhalte der Abwägung prüfen. Sollten hier fachliche Fehler gemacht worden sein, so wird der Landkreis die Genehmigung nicht erteilen.
 
Es liegt auf der Hand, die Abwägungsvorschläge von dem Planungsbüro vorbereiten zu lassen, das den Planentwurf erarbeitet hat. Dies wird in allen Bauleitplanverfahren seit Jahren so praktiziert. Die Planer sind schließlich – gemäß Ratsbeschluss vom 24.11.2010 – mit der sachlichen und fachlichen Bearbeitung mit dem Ziel der Durchführung der Planung, nicht der Verhinderung, beauftragt. Das Bauamt ist in diesem konkreten Fall sowohl personell als auch fachlich nicht in der Lage, die Abwägungsvorschläge unter Berücksichtigung der Umweltbelange alleine zu erarbeiten. Der Landkreis scheidet als Genehmigungsbehörde praktisch aus. Eine separate Beauftragung eines dritten Planungsbüros oder der Verzicht auf die Kostenerstattung für die Abwägung würden zu keinem anderen Ergebnis führen.
 
Unabhängig von den vorgenannten Ausführungen ist heute noch nicht absehbar, inwieweit das laufende Verfahren durch das Ergebnis der aktuellen Sondierungsgespräche mit den Umweltschutzverbänden tangiert werden könnte. Unter Moderation des Landkreises ist wieder ein bisschen Beruhigung und Sachlichkeit in das Thema gekommen und es konnte offensichtlich Vertrauen zurück gewonnen werden. Auf dieser Basis soll nun weiter gearbeitet werden. Die Ausführungen von RM Terfehr führen leider in eine andere Richtung.