05.05.2023

Verfahren zur Neuaufstellung der Satzung über die bauliche Gestaltung der Stadt Norderney (Gestaltungssatzung) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 84 Abs. 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung der Satzung über die bauliche Gestaltung der Stadt Norderney (Gestaltungssatzung) gefasst.

Mit der Neufassung soll die seit 1993 bestehende Gestaltungssatzung redaktionell überarbeitet und dem veränderten Regelungsbedarf angepasst werden. Die Satzung soll aufgrund von § 84 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) für die unterschiedlichen bebauten Quartiere der Insel differenziert Bauvorschriften zur Gestaltung von Vorgärten, Werbeanlagen, Dachaufbauten und –einschnitten, Dachterrassen, untergeordneten Bauteilen sowie sonstigen technischen Anbauten formulieren. Ziel der neu gefassten Regelungen sind die Bewahrung der inseltypischen Bauweise und der für die jeweiligen Teilbereiche typischen baulichen Struktur.

Als Ergebnis der politischen Beratung der letzen Jahre ist die Aufstellung von mehreren spezifischen Gestaltungssatzungen für die unterschiedlichen Stadtbereiche vorgesehen:

  • Übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich
  • Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1)
  • Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2)
  • Gestaltungsregeln für die Sieldungsgebiete (Gebiet 3)

 

Die Geltungsbereiche der Satzungen sind aus den untenstehenden Lageplänen ersichtlich:

 

Geltungsbereich übergeordnete Gestaltungsregeln für den gesamten Stadtbereich

Geltungsbereich Gestaltungsregeln für die Gebiete der Innenstadt (Gebiet 1)

 

Geltungsbereich Gestaltungsregeln für die Gebiete mit Geschosswohnungsbau (Gebiet 2)

 

Geltungsbereich Gestaltungsregeln für die Sieldungsgebiete (Gebiet 3)

 

 Die Aufstellung von Gestaltungssatzungen als örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 84 Abs. 3 NBauO erfolgt gem. § 84 Abs. 4 NBauO nach den Vorschriften zur Aufstellung für das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum o.g. Bauleitplanverfahren ein:

 

Termin:                                           16. Mai 2023, 18:00 Uhr

Ort:                                                  Aula Kooperative Gesamtschule Norderney (KGS)

                                                        An der Mühle 2, Norderney

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen. Die Satzungsentwürfe werden daher zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

Während der Vorstellung bzw. der Frist zur Stellungnahme können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Frist zur Stellungnahme:              15. Mai bis einschließlich 16. Juni 2023 

 

26548 Norderney, den 12.04.2023

 

Der Bürgermeister

     - Ulrichs -

 

 

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