Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:
Bebauungsplan Nr. 28 „Am Weststrand“, Verfahren zur 5. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 05.09.2018 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Weststrand“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 28 „Am Weststrand“, 5. Änderung
Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom
24. September bis einschließlich 26. Oktober 2018
im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney
(www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
Die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.
26548 Norderney, den 10.09.2018
Der Bürgermeister
Im Auftrage
Goldberg
- Planentwurf
- Begründung