Bebauungsplan Nr. 25 A „Nordhelm West“, Verfahren zur 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung



Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:

 

Bebauungsplan Nr. 25 A „Nordhelm West“, Verfahren zur 1. Änderung

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat seiner Sitzung am 05.09.2018 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 A „Nordhelm West“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Zeichnungen abgegeben werden können.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 25 A „Nordhelm West“, 1. Änderung

 

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

24. September 2018 bis einschließlich 26. Oktober 2018

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Alle auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Norderney

(www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

Die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.

 

26548 Norderney, den 10.09.2018

 

Der Bürgermeister

Im Auftrage

Goldberg

 

 

   - Anlagen

   - Planentwurf

   - Begründung

   - Festsetzung