03.03.2021

Anpassung der niedersächsischen Corona-Verordnung

Bund und Länder haben sich am 03.03.2021 auf eine Fortentwicklung der bisherigen Strategie im Kampf gegen die Pandemie geeinigt. Demnach gibt es ab dem 08.03.2021 abhängig von der akutellen Inzidenz weitere Lockerungen.



Konkret bedeutet dies eine Abstufung in zunächst fünf Schritten. Die Details können Sie der beigefügten Grafik entnehmen.

 

Vorschriften des Landesregierung

 

Über die Fragen zur Öffnung des Hotel- und Gaststättengewerbes werden sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erst am 22. März 2021 beraten.

 

Links zu weiteren Informationsquellen

Vorschriften der Landesregierung in der grafischen Übersicht

 

Pressemitteilung der niedersächsichen Landesregierung zur Fortentwicklung der Strategie im Kampf gegen die Pandemie

 

Beschluss der Videokonferenz vom 03. März 2021