03.03.2021
Anpassung der niedersächsischen Corona-Verordnung
Konkret bedeutet dies eine Abstufung in zunächst fünf Schritten. Die Details können Sie der beigefügten Grafik entnehmen.
Über die Fragen zur Öffnung des Hotel- und Gaststättengewerbes werden sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erst am 22. März 2021 beraten.
Links zu weiteren Informationsquellen
Vorschriften der Landesregierung in der grafischen Übersicht