Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Norderney für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Norden und den Strafkammern des Landgerichts Aurich
Der Rat der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 16.3.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Aurich und das Amtsgericht Norden gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
23. bis zum 30.3.2023
zu jedermanns Einsicht im
Rathaus, Am Kurplatz 3, Fachbereich Bürgerdienste, Zimmer E02,
während der allgemeinen Öffnungszeiten
aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung (bis einschließlich 6.4.2023) schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Norderney Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften können am angegebenen Ort eingesehen werden.
26548 Norderney, den 17.3.2023 Stadt Norderney
Der Bürgermeister
(Ulrichs)