Für die Stadt Norderney ist die Stelle einer/ eines
Ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
(m/w/d)
zum 01.03.2026 neu zu besetzen.
Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte vertreten vor Ort die Interessen von Menschen mit Behinderung. Sie unterstützen dabei, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das Amt der/ des Behindertenbeauftragten ist ein Ehrenamt. Die/ Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird vom Rat der Stadt Norderney bis auf Widerruf benannt und in ihrer/ seiner Funktion dem Behindertenbeirat des Landkreises Aurich mitgeteilt.
Die Ausgestaltung des Ehrenamtes ist individuell. Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte beraten beispielsweise Betroffene und deren Angehörige bei persönlichen und rechtlichen Fragen, stehen politischen Gremien bei Entscheidungen, die sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken, beratend zur Seite und arbeiten mit den Behindertenbeauftragten anderer Städte und Gemeinden sowie mit der/ dem Landesbehindertenbeauftragten zusammen.
Interessenten für das Amt bringen bitte folgende Voraussetzungen mit:
- Wohnsitz auf Norderney
- eine nach § 2 SGB IX zuerkannte Behinderung oder
- Erfahrungen und Kenntnisse, um die Interessen behinderter Menschen zu vertreten
Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 23.01.2026 an die Stadt Norderney, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, oder Ihre E-Mail an karriere@norderney.de.