Comunicat de presă

Stadt Norderney reicht Klage gegen Zensus-Bescheid ein

Die Stadt Norderney hat sich entschlossen, rechtlich gegen die unlängst im Mai 2025 durch amtlichen Feststellungsbescheid bekanntgegebene Einwohnerzahl des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) vorzugehen. Der Zensusbescheid, der die amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 15. Mai 2022 mit lediglich 5.367 Personen festsetzt, wird von der Stadtverwaltung als fehlerhaft und rechtswidrig eingestuft. Aus diesem Grund hat die Stadt nun Klage eingereicht.

Ursprünglich hatte man erwogen, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen, nachdem im formellen Anhörungsverfahren sämtliche Argumente der Stadt Norderney verworfen wurden. Angesichts der möglichen massiven Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen und die demokratische Repräsentation sieht sich die Stadt jedoch nach nochmaliger rechtlicher Beratung gehalten, gerichtliche Schritte einzuleiten; der Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Die beanstandete Feststellung weicht um rund 13 Prozent von den Daten des Melderegisters ab, das 6.138 Einwohner ausweist. Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine nachvollziehbare Erklärung für diese Diskrepanz. Auch Indikatoren wie Schul- und Kitabelegungen, Wahlbeteiligung oder vermeintliche Wohnungsleerstände stützen die deutlich niedrigere Zahl nicht.

Besonders kritisch sieht die Stadt auch das Vorgehen beim Zensus selbst: Auf den ostfriesischen Inseln wurde eine ungewöhnlich hohe Stichprobenquote von bis zu 50 Prozent angesetzt – weit über dem Landesdurchschnitt von zehn Prozent. Die Erhebungen wurden zudem von ehrenamtlichen Kräften durchgeführt, eine Qualitätskontrolle war der Stadt nicht möglich.

Die Zählweise benachteiligt touristisch geprägte Kommunen wie Norderney besonders, da saisonale Wohnverhältnisse – etwa durch Personalwohnungen – statistisch kaum abgebildet werden. Der dadurch künstlich abgesenkte Einwohnerstand hat unmittelbare Folgen: geringere Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich und potenzielle Veränderungen in der Zusammensetzung des Stadtrates.

Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Dombert, der die Stadt juristisch begleitet, hält das Vorgehen des Landes Niedersachsen auch verfassungsrechtlich für bedenklich. So habe das Land die Zensuszahlen ohne eigene Prüfung übernommen. Ein von ihm beauftragtes Gutachten soll nun Licht in die intransparenten Grundlagen des Verfahrens bringen.

Prof. Dr. Dombert vertritt derzeit rund 110 Kommunen, die sich gegen die Bescheide zur Wehr setzen. Die Erfolgsaussichten seien offen, doch angesichts der möglichen Nachteile sei eine Klage aus seiner Sicht dringend geboten.

Die Stadt Norderney will mit der Klage nicht nur ihre eigenen Interessen schützen, sondern zugleich auch ein Zeichen für mehr Transparenz und Sorgfalt im statistischen Verfahren setzen.

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