Zweitwohnungsteuer
Die Stadt Norderney erhebt deshalb seit dem 01.01.1989 von den Inhabern der Zweitwohnungen auf Norderney eine Zweitwohnungsteuer. Grundlage dieser Steuererhebung ist die Zweitwohnungsteuersatzung vom 10.12.2014, die wir Ihnen hier auch als Download bereitgestellt haben. Im Sinne dieser Satzung ist Zweitwohnung jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs verfügen kann.
Ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungsteuer gezahlt werden muss, wird insbesondere durch die abzugebende Steuererklärung überprüft.
Bemessungsgrundlage ist der jährliche Mietaufwand oder bei Eigentümern die sonst übliche Miete. Steuerschuldner ist der Inhaber der Zweitwohnung. Dabei ist es nicht erheblich, ob der Zweitwohnungsinhaber Eigentümer oder Mieter ist.
Besonderheiten
benötigte Unterlagen
Formulare