MItteilung

Erfüllung der Meldepflicht

Die Stadt Norderney weist darauf hin, dass sich grundsätzlich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden hat. Dieses gilt auch für Personen, die sich nur saisonbedingt auf Norderney aufhalten, es sei denn, sie sind schon für eine Wohnung im Inland gemeldet und beziehen die Norderneyer Wohnung für nicht länger als sechs Monate.

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind ab einem Aufenthalt von drei Monaten meldepflichtig.

Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Insbesondere die Hotel- und Gaststättenbetriebe werden gebeten, ihr Personal entsprechend anzuhalten.

Bei jeder Anmeldung muss eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Das entsprechende Formular steht unter www.stadt-norderney.de zum Download bereit.

Für die Anmeldung ist ein Termin notwendig. Dieser kann bequem über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Für weitere Auskünfte steht das Bürgerbüro der Stadt Norderney unter den Telefonnummern 04932 920 213 oder 214 gerne zur Verfügung.

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