Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Jede(r) Bürger(in) hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie gemäß § 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

 b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

 c) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

 d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

 e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

Stadt Norderney
Fachbereich II - Bürgerdienste -, Zimmer E 03,
Am Kurplatz 3, 26548 Norderney

Terminzeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Terminvereinbarung online unter www.stadt-norderney.de oder unter der 04932 920 - 0

vornehmen.

Norderney, den 23.09.2024
Stadt Norderney
Der Bürgermeister

Ulrichs

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